Nichttarifäre Handelshemmnisse

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Fertig.gif Dieser Artikel wurde durch den Review-Prozess vervollständigt und korrigiert. Der Bearbeiter hat den Artikel zur Bewertung eingereicht. --Corneliapohle 21:27, 27. Apr. 2008 (CEST)

Nichttarifäre Handelshemmnisse (engl. Non Tariff Barriers - NTBs) sind handelspolitische Instrumente, die nicht Zölle sind und durch dessen Einsatz der Marktzugang für ausländische Anbieter erschwert und inländische Industrien geschützt werden sollen.

Alternative Definitionen

"Unter nichttarifären Handelshemmnissen versteht man indirekte protektionistische Maßnahmen der Außenhandelsbeschränkung, die nicht Zölle, Abschöpfungen oder Exportsubventionen sind. Sie erschweren den Marktzugang ausländischer Anbieter."[1]


"Der Begriff der nicht-tarifären Handelshemmnisse (Non Tariff Barriers - NTBs) umfasst Maßnahmen, welche den Bestrebungen eines freien Welthandels entgegenlaufen, ohne sich dabei auf Zölle zu stützen."[2]


Einordnung

Nichttarifäre Handelshemmnisse gehören neben den tarifären Handelshemmnissenzu den Instrumenten der Außenhandelspolitik. Während bei tarifären Handelshemmnissen der Import vor allem durch Zölle (engl. Tarif = Zoll) beeinflusst wird, kommen bei NTBs eine Reihe anderer Instrumente zur Anwendung.


Hintergründe

Nichttarifäre Handelshemmnisse spielten in der Handelspolitik bis in die 1960er/70er Jahre keine erhebliche Rolle. Zwar existierten sie in den Ländern in bestimmten Formen und einem gewissen Umfang bereits eher doch an Bedeutung gewannen diese Handelshemmnisse erst seit den 1970er Jahren. Auslöser für die öffentliche Debatte war der geplante Zollabbau. So erlangten die Nichttarifären Handelshemmnisse erst nach wesentlicher Beseitigung der Zölle für die Handelspolitik - als so genannte „zweite Schicht des Protektionismus“ - an Bedeutung. Regierungen konnten nicht mehr auf Zölle zurückgreifen um bestimmte nationale Industrien vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. So wurden seit den 1970er Jahren immer mehr nichttarifäre Handelhemmnisse errichtet. Darüber hinaus trugen die steigende Anzahl an Direktinvestitionen - verbunden mit dem stetig wachsenden Dienstleistungshandel - wesentlich zur Bedeutung nationaler Regulierungen bei. Diese dienen dazu, die Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland zu beschränken. Früher wurde dies über Zölle geregelt.[3]

Trotz eines absoluten Verbots für Aufbau und Beibehaltung nichttarifärer Handelshemmnisse durch die Welthandelsorganisation (WTO)[4], wurden diese im großen Maße als Ersatz für tarifäre Handelshemmnisse (vor allem Zölle) eingeführt. Gerade die Industrieländer nutzen häufig hohe Standards (vgl. Europäische Bananenverordnung, etc.) um ausländische Anbieter zu diskriminieren.

Formal müssen nichttarifäre Handelshemmnisse jedoch nicht auf die Beschränkung des Wettbewerbs ausgerichtet sein. Verfechter argumentieren vielmehr, dass diese Hemmnisse dem Schutz des Verbrauchers vor minderwertiger oder schlechter Ware (Normen und Standards) dienen.[5]


Formen nichttarifärer Handelshemmnisse

Importquoten

Durch das Festlegen von [Importquoten] hat ein Staat die Möglichkeit die Einfuhr von Gütern mengenmäßig zu beschränken.

Bsp.: Importquote für Käse in den USA:
Nur bestimmte Handelsgesellschaften dürfen Käse importieren. Die jährliche Obergrenze wird ihnen vorgegeben. Dabei richtet sich die Quote nach der Menge die ein Unternehmen im Vorjahr importiert hatte.

Die Beschränkung von Importen durch Quoten führt zu Preissteigerungen des Importgutes im importierenden Land. Die Quoten bringen dem Staat keine Einnahmen ein sondern fließen den Inhabern von Importlizenzen als Gewinne (Quotenrenten) zu.[6]


Freiwillige Exportbeschränkungen

Unter freiwilligen [Exportbeschränkungen] sind Handelkontingente zu verstehen, die von Exportländern selbst festgelegt werden. Dies erfolgt überwiegend auf Druck des Importlandes. Durch freiwillige Exportbeschränkungen versucht das Exportland schärfere Maßnahmen wie Kontingente oder Einfuhrverbote von Seiten des Importlandes vorzubeugen. Die Auswirkungen gleichen denen der Importquoten und gehen mit Produzentengewinnen, Konsumentenverlusten und Wohlfahrtsverlusten einher.

Bsp.: japanische Autos
1981 unterzeichnete Japan das erste Abkommen mit den USA, dessen Inhalt es war, die japanischen Automobil- Exporte in die USA auf 1,68 Millionen Automobile zu beschränken. Die US-Regierung hatte Japan zur Beschränkung seiner Exporte aufgefordert. Da die Japaner uniliterale protektionistische Maßnahmen seitens der USA befürchteten, erklärten sie sich dazu bereit.[7]


Local-Content-Klauseln

Durch die Vorschriften einer Local-Content-Klausel soll sichergestellt werden, dass ein bestimmter Anteil eines Endprodukts aus inländischer Herstellung stammt. Angewandt wurden die Local-Content-Gesetze überwiegend in Entwicklungsländern dessen Industrien auf reine Endmontage ausgerichtet waren. Das Ziel war ein Übergang auf die Herstellung von Zwischenprodukten. Ein Unternehmen erfüllt die Local-Content-Klauseln wenn es den Pflichtanteil der Zwischenprodukte aus einheimischer Produktion abnimmt. Dabei ist das Unternehmen nicht gezwungen diese selbst zu verwenden sondern kann die Zwischenerzeugnisse auch exportieren. Durch den Einsatz von Local-Content-Klauseln fließen dem Staat weder Einnahmen noch Quotenrenten zu.[8]



weiterer Formen

  • technische Normen und Standards (vgl. DIN)
  • Importlizenzen
  • Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften (Made in..)
  • psychologische Beeinflussung der Konsumenten zum Kauf von einheimischen Produkten
  • Diskriminierung bei der Zollabwicklung
Bsp: Frankreich
In Frankreich mussten ab dem Jahr 1982 sämtliche japanischen Videorekorder beim Import ein kleines Zollamt in Poitiers passieren, das mit der Menge vollkommen überlastet war.[9]
  • Importdepots, mit denen Zeit zwischen Beantragung und Bezahlung einer Transaktion künstlich verlängert wird
  • Androhung von handelspolitischen Maßnahmen (Zölle, ect.)
  • Antidumpingregeln
  • Ausschreibungsmodalitäten von Aufträgen (speziell im Baugewerbe)
  • Präferenzen in der staatlichen Auftragsvergabe
  • Sozial- und Umweltstandards


In Bezug auf den Handel mit Dienstleistungen und ausländischen Direktinvestitionen, sind unter anderem die folgenden nichttarifären Handelshemmnisse zu nennen:[10]

  • Bestimmungen über Wert und Menge der Transaktionen
  • Bestimmungen über den prozentualen Anteil ausländischen Kapitals
  • Anforderung an Qualifikation von Dienstleistungsanbietern


WTO-Regelungen für nichttarifäre Handelshemmnisse

Um den internationalen Handel zu fördern, hat es sich die Welthandelsorganisation zur Aufgabe gemacht, Handelshemmnisse aller Art abzubauen. Die entsprechenden Vorschriften der WTO sind von allen Mitgliedern bei ihrer Ausgestaltung der Handelspolitik zu beachten.[11] So ist hinsichtlich diskriminierender oder protektionistischer NTBs ein absolutes Verbot im WTO-Vertrag enthalten. Verankert sind die Bestimmungen zum Abbau der ungerechtfertigten NTBs in verschiedenen WTO-Abkommen für den Warenverkehr und GATS für den Dienstleistungsverkehr. Ebenso sind darin zahlreiche Ausnahmen geregelt, die bestimmte staatliche NTBs zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass das handelsschonendste Mittel zur Anwendung kommt, d.h. die staatliche Maßnahme muss notwendig, nicht diskriminierend und angemessen sein („z.B. kein Importverbot, wenn die Information durch Etikettierung denselben Zweck erreichen würde“). NTBs die von privaten Personen oder Unternehmen erzeugt werden, wie etwa Kartellbildungen, werden nicht von der WTO geregelt.[12]

Einzelnachweise

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Nichttarif%C3%A4res_Handelshemmnis (Abgerufen: 11. April 2008)
  2. http:// portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=614118&StID=294837 (Abgerufen: 10. April 2008)
  3. http://www.weltpolitik.net/Sachgebiete/Weltwirtschaft%20und%20Globalisierung/Grundlagen/Grundlagen/Fortsetzung1%3A%20Begriffe%20und%20Konzepte%20internationaler%20Wirtschaftsbeziehungen.html (Abgerufen: 10. April 2008)
  4. http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=614118&StID=294837 (Abgerufen: 10. April 2008)
  5. http://de.wikipedia.org/wiki/Nichttarif%C3%A4res_Handelshemmnis (Abgerufen: 11. April 2008)
  6. Paul R. Krugman/Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft,Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 7. Auflage, München: Pearson Studium, 2006, S.254
  7. Paul R. Krugman/Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft,Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 7.Auflage, München: Pearson Studium, 2006, S.257-258
  8. Paul R. Krugman/Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft,Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 7.Auflage, München: Pearson Studium, 2006, S.259
  9. http://wko.at/aws/AWS1024/PDF/au4103Arbeitsbl%E4tter.pdf Aufgerufen: 10. April 2008
  10. http://www.weltpolitik.net/Sachgebiete/Weltwirtschaft%20und%20Globalisierung/Grundlagen/Grundlagen/Fortsetzung1%3A%20Begriffe%20und%20Konzepte%20internationaler%20Wirtschaftsbeziehungen.html (Abgerufen: 10. April 2008)
  11. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/EUGlossar/W/2005-11-16-welthandelsorganisation-wto-.html#doc27052bodyText2 (Aufgerufen: 12. April 2008)
  12. http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=614118&StID=294837 (Abgerufen: 10. April 2008)


Literatur

Weblinks