Europäische Zentralbank

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Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Währungsunion wurde Anfang Juni 1998 die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet. Sie gilt als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts, welches die Zusammenarbeit der damals elf nationalen Notenbanken und deren Geldpolitik zu stärken versuchte (European Central Bank, 1998; Kaiser et al., 1999, 17). Seit 2007 stellt die EZB eines der wichtigsten Organe der Europäischen Union dar. Sie sitzt in Frankfurt am Main und fungiert als Zentralbank der 19 EU-Mitgliedsländer im Euro-Raum (European Central Bank 2017; Müller, 2015, 83). Zusammen mit den nationalen Banken dieser Länder bildet die EZB das sogenannte Eurosystem (European Central Bank, 2017; Müller, 2015, 83). Darüber hinaus ist sie das zentrale Element des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), welches eine der rechtlichen Grundlagen für die gemeinsame Geldpolitik der Europäischen Union bildet (Heine und Herr 2006, 42-43; European Central Bank, 2017). Zum ESZB gehören zudem die nationalen Banken jener Länder, die den Euro nicht eingeführt haben.

Geleitet wird die EZB durch ihren Präsidenten. Den Präsidentschaftsposten besitzt seit 2011 der italienische Bankmanager Mario Draghi.

Im Vergleich zu anderen Institutionen der EU zeichnet sich die EZB durch ihre politische Unabhängigkeit aus (Europäische Zentralbank, 2011, 15; Heine and Herr, 2006, 44-47). Somit bestimmt nur die EZB allein den geldpolitischen Kurs der EU und darf keine Weisungen von anderen Organen oder EU-Ländern entgegennehmen.

Ziele und Aufgaben der EZB

Als „Hüterin der europäischen Gemeinschaftswährung Euro“ (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2014, 26) nimmt die EZB ihre Aufgaben und Ziele wahr. Diese sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (SESZB) und der Europäischen Zentralbank niedergelegt (Europäische Zentralbank, 2017).

Gemäß Artikel 127 des AEU-Vertrages hat die EZB ein vorrangiges Ziel zu erfüllen, welches von entscheidender Bedeutung für den gesamten Euro-Raum ist: das Ziel der Preisstabilität (Official Journal of the European Union, 2012, 102). Die EZB soll nach den vertraglichen Bestimmungen in erster Linie dafür sorgen, dass die Preisstabilität im Währungsgebiet, in dem der Euro eingeführt wurde, eingehalten wird. Unter Preisstabilität wird ein moderater Anstieg der Verbraucherpreise verstanden (EZB, 2009, 20). Die EZB hat selbst die Richtgröße quantifiziert und spricht von einer Inflationsrate um nahe zwei Prozent pro Jahr (EZB, 2009, 20).

Neben der Preisstabilität kann die EZB durch die Steuerung des ESZB die Wirtschaftspolitik der EU unterstützen (EZB, 2009, 20). Allerdings darf das Preisstabilitätsziel in keiner Weise beeinträchtigt werden (EZB, 2009, 20). Dabei kommt dem wirtschaftlichen Wachstum der Europäischen Union ein hoher Stellenwert zu. Zusammen mit der niedrigen Inflation schafft die Preisstabilität dafür eine wichtige Voraussetzung.

Zusätzlich hat die EZB zahlreiche Aufgaben zu erfüllen, welche dem Artikel 127 (2) AEUV entnommen werden können (Amtsblatt der Europäischen Union, 2012, 102). Diese untergliedern sich in Haupt- und Nebenaufgaben.

Eine Hauptaufgabe der EZB besteht darin, die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet festzulegen und durchzuführen (Europäische Zentralbank, 2011, 16). Die EZB steuert die im Umlauf befindliche Geldmenge und hält sie im Gleichgewicht. Dafür ergreift sie mögliche geldpolitische Maßnahmen, wie bspw. Festlegung der Leitzinssätze oder Quantitative Easing (EZB, 2009, 21-22; EZB 2015). Diese werden im vierten Abschnitt näher erläutert. Somit übt sie einen maßgeblichen Einfluss auf die Geldmarkbedingungen aus. Des Weiteren ist die EZB allein für die Banknotenausgabe im Euro-Raum zuständig (Europäische Zentralbank, 2011, 16).

Als Nebenaufgaben sind die Durchführung von Devisengeschäften, das Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten und die Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungs- und Abwicklungssysteme zu nennen (Europäische Zentralbank, 2011, 16).

Unter Devisengeschäften wird das Handeln von verschiedenen ausländischen Währungen auf einem Devisenmarkt, einem Teilmarkt des Finanzmarktes, verstanden. Durch Interventionen an diesem Markt wird es der EZB ermöglicht, Wechselkurse und Liquiditätsbedingungen zu beeinflussen (Heine and Herr, 2006, 73).

Um Devisengeschäfte durchführen und eine „einheitliche Geldpolitik“ gewährleisten zu können, verwaltet die EZB die Währungsreserven der Euroländer (Europäische Zentralbank, 2011, 16; Heine and Herr, 2006, 65). Dabei wird dafür gesorgt, dass es genügend Liquidität und somit Sicherheit hinterlegt ist.

Weiterhin stellt die EZB verschiedene Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme für die nationalen Zentralbanken zur Verfügung (Europäische Zentralbank, 2011, 16). Mit Hilfe von Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET2) können die Zentralbanken der Euro-Länder reibungslos untereinander Zahlungen abwickeln (EZB, 2009, 26-27). Ein weiterer Mechanismus, der oft zum Einsatz im Kreditgeschäft kommt, ist das Correspondent Central Banking Modell (CCBM). Dadurch können die Zentralbanken der Mitgliedsländer bei Zahlungsabwicklung problemlos unterschiedliche Kreditsicherheiten hinterlegen (Europäische Zentralbank, 2014, 5-6).

Mit der Finanzkrise im Jahr 2008 und dem damit einhergehenden Abschwung wurde verstärkt über die einheitliche Kontrolle aller Banken in der EU diskutiert. Folglich übernahm die EZB im November 2014 die Rolle der Bankenaufseher (Deutsche Bundesbank, 2014; EZB, 2009, 30-31). Seither beaufsichtigt sie die Arbeit der wichtigen Kreditinstitute in der Eurozone mit Hilfe von sog. Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM), um die Risiken einer erneuten Finanzkrise zu minimieren (Deutsche Bundesbank, 2014). Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten hat sie einheitliche Regelungen für Bankenkontrollen geschaffen.

Ferner arbeitet die EZB eng mit den entsprechenden internationalen Institutionen wie etwa dem Internationalen Währungsfonds zusammen und nimmt an verschiedenen internationalen Foren und Treffen teil (Europäische Zentralbank, 2011, 16).

Funktionsweise der EZB

Die EZB als Zentralinstitution des Eurosystems und des Europäischen Systems der Zentralbanken setzt sich aus drei Beschlussorganen und einem Aufsichtsgremium zusammen. Die Beschlussorgane sind in das Direktorium, den Rat und den Erweiterten Rat der EZB unterteilt (Abbildung 1).

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Abbildung 1: Der Aufbau der EZB

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Europäische Zentralbank (2011), S. 19.


Das höchste Organ der EZB, in dem die wichtigsten Entscheidungen über die Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes getroffen werden, ist der EZB-Rat (Europäische Zentralbank, 2011, 19). Er setzt sich, wie die Abbildung 1 zeigt, aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten und vier Mitgliedern des Direktoriums zusammen. Darüber hinaus nehmen auch die Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euro-Raums an den Sitzungen des EZB-Rates teil. Alle Mitglieder des Rates finden sich zweimal im Monat zusammen, um die wirtschafts- und währungspolitischen Entwicklungen zu besprechen und die geldpolitischen Entscheidungen in Form von Beschlüssen und Richtlinien zu treffen (Europäische Zentralbank, 2011, 19). Bei Beschlussfassungen vertreten die Mitglieder des Rates nicht die Interessen des jeweiligen Landes. Sie agieren eigenständig und souverän bei der Vergabe von ihren Stimmen, um das Vertrauen der Banken in das ESZB nicht zu beschädigen (Europäische Zentralbank, 2011, 20).

Das zweite wichtige Organ, welches die Beschlüsse des EZB-Rates umzusetzen hat, ist das Direktorium der EZB (Europäische Zentralbank, 2011, 19). Dieses besteht ebenfalls aus dem Präsidenten der EZB, seinem Vertreter so-wie vier weiteren Mitgliedern. Diese werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Ihre Amtszeit beträgt in der Regel acht Jahre. Neben der Umsetzung der Beschlüsse des EZB-Rates ist das Direktorium mit den weiteren Aufgaben betraut wie etwa die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rates, die Durchführung der operativen Geschäftstätigkeit der EZB sowie die Erteilung der Weisungen an die NZBen des Euro-Währungsgebietes (Europäische Zentralbank 2011, 19).

Da zurzeit nur 19 der 28 europäischen Länder dem Euroraum beigetreten sind, haben die verbleibenden neun Mitgliedsstaaten die Möglichkeit an den Sitzungen der EZB teilzunehmen. Vor diesem Hintergrund wurde das dritte Organ, der Erweiterte Rat der EZB, geschaffen (Europäische Zentralbank, 2011, 20). Ihm gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der NZBen aller EU-Mitgliedsstaaten an. Die Mitglieder des erweiterten Rates der EZB treffen sich viermal im Jahr, um sich über die aktuellen Entwicklungen in der Wirtschafts- und Geldpolitik auszutauschen. Der erweiterte Rat stärkt unter anderem die Kooperation zwischen den nationalen Zentralbanken (Europäische Zentralbank, 2011, 20).

Darüber hinaus unterstützt er die EZB bei der Durchführung der Geldpolitik, indem er die notwendigen Vorarbeiten für die Festlegung der Wechselkurse zwischen dem Euro und den Währungen anderer EU-Staaten leistet (Europäische Zentralbank, 2011, 20). In diesem Zusammenhang ist der Erweiterte Rat nur ein sog. Gehilfe seitens der EZB und nicht für die geldpolitischen Beschlüsse zuständig.

Um die Arbeit der EZB im Aufsichtsbereich zu planen und durchzuführen sowie die Beschlussentwürfe vorzubereiten, wurde ein Aufsichtsgremium gegründet (Europäische Zentralbank, 2017). Dieses besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, welcher aus den Mitgliedern des Direktoriums ausgewählt wird, vier weiteren Vertretern der EZB sowie den Vertretern nationaler Aufsichtsbehörden (Europäische Zentralbank, 2017). Die Mitglieder des Aufsichtsgremiums finden sich i. d. R. zweimal im Monat zusammen (Europäische Zentralbank, 2017).

Geldpolitische Instrumente

Zur Erhaltung des Preisniveaustabilitätsziels im Euroraum bedient sich die EZB unterschiedlicher geldpolitischer Instrumente. Ein Teil dieser Instrumente wie die Mindestreserven und Offenmarktgeschäfte sind im Protokoll über die Satzung des ESZB und der EZB festgelegt (Europäische Zentralbank, 2012, 238-239). Neben vorgeschriebenen Maßnahmen zur Steuerung der Geldpolitik hat die EZB das ausschließliche Recht, andere Instrumente souverän festzulegen und zu ergreifen (Heine and Herr, 2006, S.49; Europäische Zentralbank, 2012, 239). Vor diesem Hintergrund wurden weitere Maßnahmen wie etwa ständige Fazilitäten und Staatsanleihen-Kaufprogramme beschlossen.

Bei Mindestreserven handelt es sich um die Mindestanlagen, die Geschäftsbanken auf Anweisung der EZB auf den Konten der nationalen Zentralbanken hinterlegen müssen (EZB, 2009, 22). Diese Anlagen dienen der EZB als Sicherheiten, falls die Geschäftsbanken ihren Verpflichtungen gegenüber Kunden nicht mehr nachkommen können. Somit kann die EZB die Liquidität der Geschäftsbanken steuern.

Ein weiteres wichtiges Instrument der Geldmengensteuerung stellen die Offenmarktgeschäfte dar. Diese bezeichnen i.d.R. den befristeten Erwerb und Verkauf von Wertpapieren zwischen der EZB und den Geschäftsbanken (EZB, 2009, 22; Heine and Herr, 2006, 68-70). Wenn die EZB mehr liquide Mittel in das Wirtschaftssystem bringen und somit die Inflationsrate steigern möchte, tätigt sie i.d.R. Wertpapierkäufe. Damit erhöht sie die zirkulierende Geldmenge. Durch die Veräußerung von Wertpapieren an die Geschäftsbanken verringert sie wiederum die im Umlauf befindliche Geldmenge (EZB, 2009, 22).

Die Offenmarkgeschäfte können in die weiteren Untergruppen Hauptrefinanzierungsgeschäfte, längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen unterteilt werden (EZB, 2009, 22). Der Fokus liegt hierbei auf dem häufig genutzten Steuerungsmittel, den Hauptrefinanzierungsgeschäften. Bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften, welche auch Haupttender bezeichnet werden, handelt es sich um die wöchentliche Bereitstellung von liquiden Mitteln an die Geschäftsbanken (EZB, 2009, 22; Heine and Herr, 2006, 68-69). Die EZB stellt den Kreditinstituten über die nationalen Zentralbanken das emittierte Geld zur Verfügung. Dafür verlangt sie eine Zinszahlung. Die Höhe des Zinssatzes, welcher als Leitzins bezeichnet wird, legt die EZB selbst fest (Heine and Herr, 2006, 69). Anhand dessen wiederum erkennen die Geschäftsbanken die Ausrichtung des geldpolitischen Kurses (Heine and Herr, 2006, 69). Der Leitzins signalisiert also, ob die EZB eine expansive oder kontraktive Geldpolitik betreibt.

Wenn die Geschäftsbanken die Mindestreserven durch die Vergabe vieler Kredite an Kunden nicht einhalten können, bietet sich die Möglichkeit das Geld bei der EZB über einen Tag in unbegrenzter Höhe als Kredit aufzunehmen (EZB, 2009, 22; Heine and Herr, 2006, 74-75). Dies wird als Spitzenrefinanzierungsfazilität bezeichnet. Dabei müssen die Kreditinstitute einen hohen Zins zahlen (EZB, 1998, 19; Heine and Herr, 2006, 74), was für sie unattraktiv ist und den Anreiz der Banken verringert, sich weiter zu verschulden. Wenn die Banken an einem Tag einen Überschuss an liquiden Mitteln haben, können sie diesen bei der EZB zu einem niedrigen Zinssatz anlegen. Dieses Instrument wird als Einlagefazilität bezeichnet (EZB, 2009, 22; Heine and Herr, 2006, 75). Somit kann die Liquidität der Kreditinstitute täglich reguliert werden. Mit beiden Arten von ständigen Fazilitäten versucht die EZB darüber hinaus die Zinsen auf dem Geldmarkt im Griff zu haben (EZB, 1998, 4; Heine and Herr, 2006, 75).

Ein häufig diskutierter Mechanismus, den die EZB seit März 2015 eingeführt hat, stellt das „Quantitative Easing“ dar (Bertelsmann Stiftung und Jacques Delors Institut, 2017, 3; Stelter, 2015). Dieses Programm bezeichnet die Lockerung der Geldpolitik der EZB. Jeden Monat kauft die EZB Staats- und Unternehmensanleihen im Volumen von derzeit 60 Mrd. € pro Monat, um das Finanzsystem ausreichend mit Geld zu versorgen (EZB, 2017; Bertelsmann Stiftung und Jacques Delors Institut, 2017, 4). Zudem hat die EZB ihren Leitzins bis auf null gesenkt. Dadurch versucht sie den Geschäftsbanken Anreize für günstige Kreditvergabe zu schaffen und somit die stagnierende Wirtschaft anzukurbeln.

Aktuelle Kritik

Die EZB wird derzeit stark für ihre lockere Geldpolitik und das damit einhergehende QE-Programm kritisiert. Viele Finanzexperten und Politiker sind der Meinung, dass durch den dauerhaften Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen im großen Umfang die Zinsen für Euro-Länder stark sinken und es attraktiv wird, sich weiter zu verschulden (Bertelsmann Stiftung und Jacques Delors Institut, 2017; Gropp, 2016; Haas, 2015). Somit hätten die Staaten keine Anreize, neue strikte und genötigte Wirtschaftsreformen durchzuführen (Gropp, 2016; Haas, 2015). Zudem übernehme die EZB die Rolle eines Staatsfinanzierers, welcher kein Mandat der Geldpolitik darstelle und gemäß Artikel 123 des AEU-Vertrages verboten ist (Der Tagesspiegel, 2017; Haas, 2015; Mainert, 2017).

Nach Aussage der Deutschen Bundesbank würde direkte Staatsfinanzierung auf längere Sicht tatsächlich zu einer höheren Inflation und dementsprechend zu Problemen im Bereich der Währungsstabilität führen (Deutsche Bundesbank, 2017). Jedoch sei ein indirekter Ankauf von Anleihen bei den Banken nicht verboten (Deutsche Bundesbank, 2017). Die EZB selbst sagt, der Anleihemarkt hätte auch Grenzen und sie könne das Anleihekaufprogramm naturgemäß nicht ewig fortsetzen. Darüber hinaus dürfte sie maximal 33 Prozent einer ausstehenden Staatsanleihe kaufen. Somit subventioniere sie keine europäischen Haushalte (Praet, 2016).

Neben der lockeren Geldpolitik wird die Niedrigzinspolitik der EZB gleichermaßen kritisiert. Es wird befürchtet, dass durch die fehlende Zinsallokation auf der einen Seite Fehlinvestitionen aufgebaut werden, welche in Zukunft zu neuen Finanzkrisen führen (Dombret, 2017; Zeitler et al., 2013, 6). Auf der anderen Seite zehrt es die Ersparnisse der Anleger auf und führt zur Abwertung ersparter Renten europäischer Bürger (Forsa Politik- und Sozialforschung GmbH, 2017).

Literatur

Wikipedia