Europäische Währungsunion

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Der Begriff der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ist dem Begriff der Europäischen Währungsunion (EWU) gleich bedeutend. Nur im deutschsprachigen Raum erfolgt diesbezüglich eine Unterscheidung.


Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

Die EWU bezeichnet den mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) am 1.1.1999 durchgeführten Zusammenschluss aller (damals 11) Mitgliedsstaaten der EU auf dem Gebiet der Währungspolitik. Mit diesem Schritt haben die beteiligten Länder den Euro als gemeinschaftliche Währung eingeführt und zugleich ihre geldpolitische Kompetenz auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bzw. das Eurosystem übertragen. Seither übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) als Leiterin und Vertreterin des ESZB die Verantwortung für eine zentral gesteuerte Geld- und Währungspolitik.[1]

Das Hauptziel war die Gründung einer Zone mit monetärer Stabilität, welches durch die Einführung der gemeinschaftlichen Währung Euro erreicht werden sollte.[2]


Geschichtlicher Ablauf

Vorläufer der EWU

1951 und 1957 Erstellung der Verträge der Europäischen Gemeinschaft (EG), die als primäres Integrationsziel die Schaffung eines gemeinsamen Marktes vorsahen.
1962 Erste Vorschläge zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion wurden von der Europäischen Kommission unterbreitet. Allerdings wurde diese Idee aufgrund des intakten Festkurssystems von Bretton Woods und wegen der fehlenden politischen Bereitschaft nicht von den Mitgliedstaaten aufgegriffen.
1964 Mit der Gründung des "Ausschusses der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (Gouverneursausschuss) wurde die Koordinierung der Geld- und Währungspolitik der Gemeinschaft in dessen Zuständigkeit übertragen.
Februar 1969 Vorstellung des Barre-Plan, welcher als Grundlage zur Erarbeitung des Werner-Plans diente. Dieser beinhaltete ein Konzept zur Gründung einer WWU unter der Anleitung des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Werner.
März 1971 Auf der Basis des Werner-Plans kam es zur Verabschiedung einer Grundsatzentscheidung des Rates über die stufenweise Umsetzung der WWU bis zum Jahr 1980.
21. März 1972 Gründung des Europäischen Wechselkursverbundes, welcher die Zentralbanken der Mitgliedsstaaten dazu anhielt, untereinander ihre Währungen nur innerhalb einer Bandbreite von ± 2,25 % schwanken zu lassen. Diese Maßnahme war erforderlich, da eine bereits am 1. Januar 1971 erlassene Vorgabe über max. ± 1,2 % Schwankungsbreite der Wechselkurse nicht eingehalten werden konnte.

Somit konnten sich die verbundenen europäischen Währungen gegenüber Drittwährungen (vor allem dem Dollar) frei bewegen.

April 1973 Die Bilanz zur 1. Stufe der WWU brachte als Ergebnis hervor, dass die geplanten Integrationsfortschritte nicht vollständig erreicht worden waren. Desweitern waren die Mitgliedsstaaten nicht dazu bereit, die wirtschaftspolitische Befugnis auf die Gemeinschaftsorgane zu übertragen. All dies führte letztendlich dazu, dass die 2. Stufe nach dem Werner-Plan nicht eingeleitet werden konnte.
Ende 1978 Austritte aus dem Wechselkursverbund führten zu einer wechselkurspolitischen Aufteilung der Gemeinschaft. Um einer weiteren Desintegration entgegen zu wirken, wurde die in den Jahren 1977 und 1978 stattfindende konjunkturelle Stabilisierung innerhalb der EG zum Anlass genommen, ein gemeinschaftliches Konzept der währungs- und wechselkurspolitischen Zusammenarbeit anzusetzen.
Frühjahr 1979 Entwicklung des Europäischen Währungssystems (EWS), welches ein bilaterales Paritätengitter und eine max. Schwankungsmarge von ± 2,25 % um die Leitkurse der teilnehmenden Währungen vorsah.

Das EWS sollte nach damaligen Plänen in ein endgültiges Währungssystem übergehen, welches insbesondere durch die Verwendung einer einheitlichen Europäischen Währungseinheit (ECU) gekennzeichnet sein sollte. Wirtschaftliche Differenzen und Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf der Endphase machten jedoch die Einführung eines solchen komplexen Systems unmöglich. Positiv war hingegen die Tatsache, dass das EWS zur Verstärkung der Kooperationsbereitschaft zwischen den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Währungspolitik beitrug und weiterhin einer zunehmenden Bereitwilligkeit zur stärkeren Konvergenz der Wirtschaftspolitik hervorrief.

Juli 1987 Inkrafttreten der "Einheitlichen Europäischen Akte" (EEA), welche die Basis des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) bildet. Die EEA verpflichtet die Mitgliedsstaaten erstmals zu einer verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik.
April 1989 Veröffentlichung des Delors-Berichtes, welcher von einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kommissionspräsidenten Delors verfasst wurde.

Inhalt dieses Berichtes war die stufenweise Verwirklichung der WWU (Drei-Stufen-Plan), welche mit der 1. Stufe am 1. Juli 1990 beginnen sollte.

Dezember 1991 Vertrag über die Europäische Union wird von den Staats- und Regierungschefs in Maastricht unterzeichnet (Maastricht-Vertrag). Dieser Vertrag trat nach Abschluss des innerstaatlichen Ratifikationsverfahrens am 1. November 1993 in Kraft.

Inhalte des EG-Vertrages sind neben den Anordnungen zum Binnenmarkt, zu Gemeinschaftspolitiken und den Institutionen der Gemeinschaft auch die Bestimmungen zur WWU und zur Unionsbürgerschaft.

Quelle: Deutsche Bundesbank, eigene Darstellung[3]


Der Drei-Stufen-Plan

Die 1. Stufe der EWWU

Der Europäische Rat fasste auf der Grundlage des Delors-Berichts im Juni 1989 den Entschluss, dass die 1. Stufe der Verwirklichung der EWWU am 1. Juli 1990 beginnen sollte. Das Hauptziel dieser Stufe war eine stärkere Ausrichtung der einzelnen nationalen Wirtschafts- und Währungspolitiken auf die Erfordernisse der Geldwertstabilität und Haushaltsdisziplin in der Europäischen Gemeinschaft. Um eine schrittweise Konvergenz der Politiken zu erreichen, wurde als neues Koordinierungsinstrument der Gemeinschaft die multilaterale Überwachung eingeführt. Ein weiterer Bestandteil der 1. Stufe war die Neuordnung der währungspolitischen Zusammenarbeit, welche durch eine Ausdehnung der Aufgaben des Gouverneurausschusses (Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken) umgesetzt wurde. So leistete dieser neben einer stärkeren Abstimmung der nationalen Währungspolitiken zur Erreichung der Preisstabilität auch bedeutende Vorarbeiten zur Einführung einer einheitlichen Währung und damit zur Vergemeinschaftung der Geldpolitik in Europa.

Die 2. Stufe der EWWU

Stufenplan der EWWU
Die 2. Stufe der EWWU begann am 1. Januar 1994 mit der Gründung des Europäischen Währungsinstitutes (EWI) und der gleichzeitigen Auflösung des Gouverneurausschusses.
Die Hauptaufgaben des EWI waren
- die Stärkung der Zusammenarbeit der Zentralbanken sowie die Koordination der nationalen Geldpolitiken
- die rechtlichen, organisatorischen und institutionellen Voraussetzungen für den Übergang in die 3. Stufe der EWWU zu schaffen.
Zusätzlich hatte das EWI die Aufgabe, einen Bericht über die zukünftigen Geld- und Wechselkursbeziehungen zwischen dem Euro-Währungsgebiet und den restlichen EU-Ländern zu erarbeiten. Dieser Report bildete im Juni 1997 die Grundlage für die Verabschiedung des neuen Wechselkursmechanismus (WKM II). Weiterhin war das EWI mit der Gestaltung der Banknoten der neuen Gemeinschaftswährung, welche gemäß eines Ende 1995 ergangenen Beschlusses des Europäischen Rates „Euro“ genannt werden sollte, betraut. Die ersten Entwürfe wurden der Kommission im Dezember 1996 und später der Öffentlichkeit präsentiert. Mit der Errichtung der EZB wurde das EWI nach der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Art. 123 (ex-Art. 109 Absatz 1) des EG-Vertrages am 1. Juni 1998 aufgelöst.

Die 3. Stufe der EWWU

Mit der Ernennung des Euro zur Gemeinschaftswährung begann am 1. Januar 1999 die dritte und letzte Stufe der EWWU. Weiterhin wurde eine unwiderrufliche Vereinbarung über die Wechselkurse der Währungen der vom Europäischen Rat ausgewählten elf Mitgliedsstaaten erlassen. Durch diese Einigung über die Methode der Bestimmung der Umrechnungskurse zum Euro konnte den Marktteilnehmern ein Anhaltspunkt geben werden. Gleichzeitig gelang es, die Markterwartungen und die Wechselkursentwicklungen in der Einführungsphase zu stabilisieren. Dies war der Beginn der Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik unter der Verantwortung der EZB.[4]


Auswahl der Teilnehmerstaaten der EWU

Um eine Stabilitätsgemeinschaft wie die EWU errichten zu können, ist das Vorhandensein von monetärer und fiskalischer Konvergenz unbedingt erforderlich. Demzufolge wurden als Fundament für die Auswahl der Teilnehmer an der EWU die vier Konvergenzkriterien gemäß Artikel 121 (ex-Art. 109j) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), die sog. Maastricht-Kriterien, entwickelt. Entsprechend dieser Regularien soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Länder der EWU beitreten, welche fortwährend die Hauptziele der Europäischen Währungsunion unterstützen. Im Einzelnen gestalten sich die vier Kriterien wie folgt:

  1. Kriterium: Hoher Grad an Preisstabilität – wird anhand der Inflationsrate ersichtlich. Diese sollte sich den Inflationsraten der drei preisstabilsten Länder annähern, d.h. sie darf nicht mehr als 1,5 % über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.
  2. Kriterium: Öffentlicher Finanzhaushalt – wird bemessen anhand einer öffentlichen Haushaltslage, welche kein übermäßiges Defizit ausweist, d.h. das Defizit der öffentlichen Haushalte darf nicht mehr als 3 % und die öffentliche Verschuldung nicht mehr als 60 % des nominalen Bruttoinlandsproduktes betragen.
  3. Kriterium: Teilnahme am Europäischen Währungssystem (EWS) – daran erkennbar, dass sich seit mindestens zwei Jahren die betroffene Währung innerhalb der Bandbreite des Wechselkursmechanismus des EWS bewegt und keine eigenmächtige Abwertung der Leitkurse erfolgte.
  4. Kriterium: Langfristiger Zinssatz – orientiert sich an den drei Mitgliedsländern mit der niedrigsten Inflationsrate. Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf max. 2 % über dem Durchschnitt dieser drei Länder liegen.[5]

Die Entscheidung über die ersten Euro-Mitgliedsländer fällte der Rat der Europäischen Union am 3. Mai 1998. Als Mitglieder aufgenommen wurden Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Österreich und Spanien. Griechenland erfüllte zu diesem Zeitpunkt die EU-Konvergenzkriterien noch nicht, wurde aber am 1. Januar 2001 als zwölftes Land in die EWU aufgenommen. Als erstes der ab 2004 der EU beigetretenen Länder konnte Slowenien 2007 den Euro einführen. Malta und Zypern führten den Euro zum 1. Januar 2008 ein. Die Zentralbanken der Länder wurden am Tag des Beitritts automatisch ein Teil des Eurosystems. Dänemark und Großbritannien hatten sich im Vertrag von Maastricht eine Opting-out-Klausel vorbehalten und von dieser auch Gebrauch gemacht. Schweden verletzte die Konvergenzkriterien bewusst, damit es den Euro nicht einführen musste.

Zukünftig müssen die Länder, die dem Euro beitreten wollen, nicht mehr die ersten beiden Stufen der EWWU durchlaufen. Sie müssen lediglich die Konvergenzkriterien erfüllen, durch die die Finanzpolitik harmonisiert werden soll, bevor sie in die dritte Stufe der EWWU eintreten können.

Vergleich EWU und Eurozone

Karte europäischer Staaten mit Bezug zum Euro

Als Eurozone (auch Euroraum, Euroland) bezeichnet man üblicherweise diejenigen fünfzehn EU-Länder, die den Euro als Währung eingeführt haben. Damit bezahlen heute rund 310 Millionen Menschen mit dieser Währung. Mitglieder der EWWU sind jedoch alle 27 EU-Länder. Seit 1. Januar 2008 ist der Euro durch den Beitritt von Malta und Zypern zur Eurozone erstmals nach der Osterweiterung wieder in der Mehrheit der EU-Länder gesetzliches Zahlungsmittel. Zwölf EU-Staaten sind nicht in der Eurozone (Stand 1. Januar 2008): Bulgarien, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn, sowie das Vereinigte Königreich. Dänemark, Estland, Lettland, Litauen und Slowakei sind Teilnehmer am Wechselkursmechanismus II und können nach mindestens zweijähriger Teilnahme am WKM II und nach Erfüllung der anderen EU-Konvergenzkriterien den Euro einführen. Die Schaffung der Eurozone stellt damit ein Beispiel für die, auf der Basis des EU-Primärrechts etablierte, verstärkte Zusammenarbeit dar. Die Kleinstaaten Monaco, San Marino und Vatikan sind nicht Teil der Eurozone, da sie keine EU-Mitglieder sind. Aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU haben sie aber - in einem eng begrenzten, vereinbarten Umfang - das Recht, den Euro als einzige Währung zu nutzen sowie eigene Euromünzen prägen zu lassen. Darüber hinaus ist der Euro Währung oder Leitwährung in knapp 30 weiteren Staaten bzw. Teilen von Staaten. Insgesamt nutzen damit 40 Staaten und Teile von Staaten den Euro oder eine vom Euro abhängige Währung. Daher werden die Bezeichnungen „Eurozone“, „Euroraum“ und „Euroland“ manchmal auch für alle Wirtschaftsräume genutzt, in denen der Euro als (gesetzliches) Zahlungsmittel fungiert.[6]


Gründe für die geldpolitische Kooperation in Europa

Was hat die Länder der Europäischen Gemeinschaft dazu veranlasst, ihre Geldpolitik enger zu koordinieren und eine größere Wechselkursstabilität zu schaffen? Die im Folgenden dargestellten Beweggründe sind gleichzeitig auch die Hauptmotive für die Einführung des Euro:

  1. Die Verbesserung der Stellung Europas im internationalen Währungssystem. Die Länder Europas hofften durch den währungspolitischen Zusammenschluss sich selbst und ihre wirtschaftlichen Interessen, vor allem gegenüber der USA, effektiver behaupten zu können.
  2. Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes. Ziel war es, Europa in einen riesigen, einheitlichen Markt nach dem Vorbild der USA zu verwandeln. Bisher war dies aufgrund der Unsicherheiten der Wechselkurse sowie der offiziellen Außenhandelsbeschränkungen nicht möglich.[7]


Die EWU und die Theorie optimaler Währungsräume

Robert A. Mundell erkannte in seiner Theorie optimaler Währungsräume[8] einen Nachteil einer Währungsunion. Währungsunionen schaffen die Möglichkeit flexibler Wechselkurse als Anpassungsmechanismus ab. Dadurch kann ein Ausgleich nur noch über die Bewegungen der Produktionsfaktoren (flexible Arbeitsplätze und flexibles Kapital) erfolgen.

Ein Vorteil der Währungsintegration ist die Reduktion der Transaktionskosten, welche sich sowohl für Unternehmen als auch für Haushalte durch die einheitliche Währung ergibt. Beide Wirtschaftssubjekte profitieren dabei einerseits von den wegfallenden Gebühren für den Devisenumtausch und andererseits auch von der Beschränkung des Währungsrisikos. Ein weiterer Vorteil ist in der Erhöhung der Markttransparenz zu sehen. Diese führt zu einer Senkung der Informationskosten für die Individuen, welche nun die Preise innerhalb des Währungsgebietes unmittelbar miteinander vergleichen können.

Ökonomen erstellen daher eine Kosten-Nutzen-Rechnung, anhand derer untersucht wird, ob Kosten oder Nutzen einer Währungsunion überwiegen. Für die Europäische Währungsunion kommen die meisten Studien zu dem Ergebnis, dass derzeit kein optimaler Währungsraum vorliegt. Einschränkend kann aber gesagt werden, dass manche Studien für den Währungsraum USA zum selben Ergebnis gelangen. Außerdem weisen manche Ökonomen darauf hin, dass die Kriterien eines optimalen Währungsraums u. U. auch erst im Nachhinein erfüllt werden (beispielsweise, indem durch die Gemeinschaftswährung vermehrt ökonomische Transaktionen zwischen den Mitgliedsstaaten stattfinden), so dass in Zukunft ein solcher optimaler Währungsraum vorliegen könnte.[9]


Einzelnachweise

  1. Vgl.Deutsche Bundesbank: Glossar, 2007, URL: http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_e.php#europaeischewaehrungsunion, vom 06.04.2008
  2. Vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung: Schwarzer, D.; Collignon, S.: "Die Währungsunion - Chance für Europa : Handbuch zur Europäischen Währungsunion", 1999, URL: http://www.fes.de/fes-publ/eurohandbuch/, vom 06.04.2008
  3. In Anlehnung an: Deutsche Bundesbank: Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion,URL: http://www.bundesbank.de/presse/presse_veroeffentlichungen.php#wirtschaftsunion, vom 05.04.2008, eigene Darstellung
  4. Vgl. Europäische Zentralbank: Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), URL: http://www.ecb.eu/ecb/history/emu/html/index.de.html#stage1, vom 06.04.2008
  5. Vgl. Juristischer Informationsdienst dejure.org: EG-Vertrag, Artikel 121, URL: http://dejure.org/gesetze/EG/121.html, vom 06.04.2008
  6. Vgl. Wikipedia: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion,URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion, vom 05.04.2008
  7. Vgl. Krugman, P. R.; Obstfeld, M.: Internationale Wirtschaft - Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 6. Auflage, München, 2006, S. 705 ff.
  8. Vgl. Mundell, R.: A Theorie of Optimum Currency Areas, in: The American Economic Review, Vol. 51, 1961, S. 657-665.
  9. Vgl. Wikipedia: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion,URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion, vom 05.04.2008


Literatur

  • Görgens, E.; Ruckriegel, K.; Seitz, F.: Europäische Geldpolitik - Theorie, Empirie, Praxis. 4. Auflage. Stuttgart (2004)
  • Jarchow, H.-J.; Rühmann, P.: Monetäre Außenwirtschaft II – Internationale Wirtschaftspolitik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen (2002)
  • Krugmann, P. R.; Obstfeld, M.: Internationale Wirtschaft – Theorie und Politik der Außenwirtschaft. 7., aktualisierte Auflage. München (2006)
  • Mundell, R.: A Theorie of Optimum Currency Areas, in: The American Economic Review. Vol. 51. (1961)
  • Schmidt, H.: Geld, Kredit und Banken. 5.Auflage. Bern/ Stuttgart/ Wien (2004)
  • Zweifel, P.; Heller, R. H.: Internationaler Handel: Theorie und Empirie. Physica-Verlag. Heidelberg (1997).


Web-Links

Wikipedia


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