Handelshemmnis

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Ein Handelshemmnis ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse[1].

Tarifäre Handelshemmnisse

Unter die tarifären Handelshemmnisse fallen alle Zölle, d. h. staatliche Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Hier wird unterschieden zwischen Einfuhr- Ausfuhr- und Durchfuhrzöllen, welche als Mengen-, Wert- oder Gleitzoll erhoben werden können. Zölle verteuern das zu verzollende Gut und wirken daher wie Transportkosten.[2] Tarifäre Handelshemmnisse können beispielsweise sein:

Nichttarifäre Handelshemmnisse

Nichttarifäre (Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Förderung von Exporten inländischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.[3]

  • Einfuhr- und Ausfuhrverbote
  • Exportbeschränkungen
  • Einfuhrquoten
  • Einfuhrsteuern
  • spezielle Importabgaben
  • Steuervorteile
  • finanzielle Förderung inländischer Unternehmen
  • technische und rechtliche Vorschriften
  • Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften
  • Qualitätsstandards
  • Herkunftsangaben

NTBs können (wie Zölle auch) den internationalen Handel stark beeinträchtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Förderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs.[4]

Effekte protektionistischer Außenhandelspolitik[5]

Nicht jeder Abbau von Handelshemmnissen steigert die Effizienz des internationalen Handels. Durch Protektionismus entstehen sowohl handelsschaffende Effekte (trade creation effects) als auch handelsablenkende Effekte (trade diversion effects).

Handelsschaffende Effekte

Durch den Abbau bestehender Handelsschranken werden Märkte innerhalb einer Zollunion aufgeschlossen und der Binnenmarkt gestärkt. Dieser handelsschaffende Effekt tritt immer dann ein, wenn durch den Abbau von Zöllen innerhalb einer Region zusätzlich Güter, die zuvor aus Drittländern importiert wurden, gehandelt werden.

Handelsablenkende Effekte

Durch erhöhte Zollmauern werden die Märkte außerhalb einer Zollunion gegenüber den Mitgliedsländern einer Zollunion abgeschlossen und so der Handel mit Drittländern erschwert. Diese handelsablenkenden Effekte beruhen auf genau dieser Verdrängung von Lieferungen aus Drittländern aufgrund des verstärkten Handels zwischen den Mitgliedsländern der Zollunion.

Theorie des second best

Nach der Theorie des second best kann es im Sinne der Effizienz des globalen Handels günstiger sein, auf den (partiellen) Abbau von Zöllen zu verzichten, wenn die handelsschaffenden Effekte die handelsablenkenden Effekte überwiegen.

Einzelnachweise

  1. Vgl. HYPO-Bank (1989), Außenwirtschaftslexikon
  2. Vgl. Wagner, Helmut (2003), Einführung in die Weltwirtschaftspolitik, 5. überarb. und erw. Auflage, S. 53, München: Oldenbourg
  3. Vgl. Maurer-Rogy, Kerstin; Maurer Oswin; Gatterbauer, Helmuth (1992), Diskussionspapier Nr. 12-R-92: Tarifäre und nicht-tarifäre Markteintrittsbarrieren für österreichische Lebensmittel in die BRD und EG, http://www.boku.ac.at/wpr/wpr_dp/dp-12.pdf, 26.04.2008
  4. Vgl. http://www.unctad.org/Templates/Page.asp?intItemID=3848&lang=1, 26.04.2008
  5. Vgl. Borchert, Manfred (1990), Aussenwirtschaftslehre. Theorie und Politik, 3. Auflage, Kap. 6.1.2, Wiesbaden: Gabler

Literatur

  • Borchert, Manfred (1990), Aussenwirtschaftslehre. Theorie und Politik, 3. Auflage, Wiesbaden: Gabler.
  • Siebert, Horst (1994), Außenwirtschaft, 6. Auflage, Stuttgart: UTB

Weblinks