Ertragsgesetz

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Das Ertragsgesetz von Turgot (1727-1781) beschreibt einen Produktionsprozess, bei dem ein Produktionsfaktor variiert wird, während alle anderen konstant gehalten werden (ceteris paribus). Man spricht dabei auch von partieller Faktorvariation.

In der Betriebswirtschaftslehre wird das Ertragsgesetz auch als Produktionsfunktion vom Typ A bezeichnet.


Definition

Wird in einem Produktionsprozess die Einsatzmenge eines Produktionsfaktors von Null an gesteigert, so ergibt sich erst ein ansteigender, dann ein abnehmender Ertragszuwachs. Von einem bestimmten Punkt an wirkt die weitere Vermehrung des Faktors schädlich, der Ertrag sinkt.

Wikipedia