Wohlfahrtswirkung

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Definitionen

Die Wohlfahrtswirkungen kann man verstehen,als durch einen staatlichen Eingriff in einen Markt verursachte Gewinne und Verluste.

Wohlfahrtsgewinn

Der Wohlfahrtsgewinn ist das Gegenstück zum Wohlfahrtsverlust. Wohlfahrtsgewinne können nur in unvollkommenen Märkten realisiert werden, da in vollkommenen Märkten das Maximum der Wohlfahrt bereits erreicht ist. Ein Wohlfahrtsgewinn wird z. B. nach der Außenhandelstheorie des Ökonomen David Ricardo durch gesteigerten Freihandel erreicht, da dadurch absolute Kostenvorteile und somit ein volkswirtschaftlicher Wohlstandsgewinn erzielt werden.

Wohlfahrtsverlust

Unter einem Wohlfahrtsverlust (auch Nettowohlfahrtsverlust, Allokationsverlust, Zusatzlast der Steuer, Steuerkeil, dead-weight loss, excess burden, Harberger Dreieck) versteht man in diesem Zusammenhang den durch eine Marktstörung im Vergleich zur Situation vollkommener Konkurrenz verursachten Verlust an Konsumenten- und Produzentenrente. Die Ursache für den Verlust an Wohlfahrt ist jeweils, dass die gehandelte (= produzierte) Menge von der pareto-optimalen Menge abweicht, die sich auf einem vollkommenen Konkurrenzmarkt im Gleichgewicht einstellt.

Da man den Wohlfahrtsverlust (zumindest theoretisch) wertmäßig berechnen kann, können die Kosten von Markteingriffen wie Steuern, Höchstpreisen, Zöllen oder Marktversagen (z. B. aufgrund von monopolistischen Strukturen oder externen Effekten) berechnet werden.

Der Wohlfahrtsverlust ist jedoch u. a. wegen der partialanalytischen Betrachtung ein nicht unproblematisches Maß.


Wohlfahrtswirkungen einer Steuer in einem Beispiel

Wird nun eine Steuer eingeführt, so ist es für ihre Wohlfahrtswirkungen egal, wer diese Steuer zahlen muss. Ökonomisch betrachtet hängt die Frage nach der Steuerinzidenz, also die Frage, wer die Steuer in welchem Maße bzw. zu welchem Anteil trägt (nicht, wer sie zahlt), nur von den Elastizitäten der Angebots- und der Nachfragekurve ab.

Wohlfahrtswirkungen einer Steuer

Die Einführung einer Steuer hat folgenden Effekt: Anbieter und Nachfrager sehen sich unterschiedlichen Preisen gegenüber, denn den Anbieter interessiert nur, was er netto (ohne Steuer = P1)) bekommt, den Nachfrager interessiert nur, was er brutto (inklusive Steuer = P1 + t) zahlen muss. Damit kommt es durch die Steuer auch zu einem Mengeneffekt. Die abgesetzte Menge geht im Vergleich zum Gleichgewicht ohne Steuern (XGG) zurück auf X1.

Die Konsumentenrente (KR) sinkt nun aus zwei Gründen:

Die Konsumenten müssen einen Teil der Steuerlast tragen, dies mindert ihre Rente. (Beispiel: Das Gut ist dem Konsumenten immer schon 200 wert. Vor Steuererhebung hat es 100 gekostet, nach Steuererhebung kostet es 120. Die Konsumentenrente sinkt somit von 100 auf 80.) Dieser Effekt trifft alle Konsumenten, die weiterhin kaufen, sie zahlen statt PGG nun P1 + t. Die Konsumenten konsumieren nun weniger vom Gut als im ursprünglichen Gleichgewicht. (Einige Konsumenten verzichten aufgrund des steuerbedingt erhöhten Preises auf den Konsum des Gutes.) Dies entspricht dem Rückgang von XGG auf X1. Die Produzentenrente (PR) sinkt ebenfalls aus zwei Gründen:

Die Produzenten müssen einen Teil der Steuerlast tragen, dies mindert ihre Rente. (Beispiel: Die Herstellung des Guts kostet den Produzenten 20. Ohne Steuererhebung erzielt er am Markt 100, nach Steuererhebung 120, muss aber 40 Steuer abführen − sein Gewinn (Rente) sinkt von 80 auf 60). Dies betrifft alle Produzenten, die weiterhin anbieten, sie erhalten statt PGG nun nur noch P1. Die Produzenten können weniger verkaufen als im ursprünglichen Gleichgewicht. (Beispiel: Die Herstellung eines Guts kostet 90, ohne Steuererhebung erzielt der Produzent einen Gewinn von 10, wird also anbieten, nach Steuererhebung (Steuer 40, Preis 120) würde er einen Verlust von 10 machen, bietet also nicht an). Dies entspricht dem Rückgang von XGG auf X1. Die negativen Effekte auf Konsumenten- und Produzentenrente werden zumindest teilweise durch höhere Staatseinnahmen infolge der Steuererhebung ausgeglichen. Dem Staat fließen dabei Einnahmen im Umfang von S zu. Dabei gehen die meisten ökonomischen Modelle davon aus, dass der Staat diese Einnahmen wohlfahrtssteigernd an anderer Stelle einsetzt. Daher sind sie im Modell Bestandteil der Gesamtwohlfahrt. Staatskritische Ökonomen argumentieren jedoch, der Staat könne seine Einnahmen weit weniger effizient verwenden als Konsumenten und Produzenten, weswegen eine vollkommene Eingliederung in die ökonomische Wohlfahrt in der Realität fragwürdig erscheint.

Dem Staat fließt jedoch nicht die gesamte Minderung von Produzenten- und Konsumentenrente zu. Auf die Güter, die zwar vor Steuererhebung gehandelt wurden, nach Steuererhebung jedoch nicht mehr (für die Nachfrager brutto zu teuer, für die Anbieter netto zu günstig) (also auf die Differenz zwischen XGG und X1) wird keine Steuer erhoben. Nur dieser Rückgang der Gesamtrente wird als Nettowohlfahrtsverlust bzw. Zusatzlast der Besteuerung (excess burden, deadweight loss of taxation oder Harberger Dreieck) bezeichnet (ZL). Formal: KR+PR (ohne Steuern) > KR+PR+S (mit Steuern)

Quelle

Wikipedia.de "Ökonomische Wohlfahrt"

Robert S.Pindyck & Daniel L.Rubinfeld:Mikoökonomie 6 Auflage