Freiwillige Exportbeschränkung

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Begriffserklärung

Bei einer freiwilligen Exportbeschränkung erklärt sich das exportierende Land bereit, die Ausfuhr bestimmter Güter in das andere Land auf eine festgelegte Menge zu beschränken. Auf diesem Weg umgeht man eventuelle Importbeschränkungen. Da die Beschränkungen meißt auf Druck der Importländer auf die Exportländer durchgeführt werden, sind es somit keine reine "freiwillige" Tätigkeit.

Die freiwillige Exportbeschränkung wird auch als "Voluntary Export Restriction (VER)" oder als "Voluntary Restraint Agreement (VRA)" bezeichnet.


Einordnung von freiwilligen Exportbeschränkungen

Im internationalen Wirtschaftsverkehr gibt es 2 Formen. Auf der einen Seite gibt es den grenzüberschreitenden Handel von Waren und Dienstleistungen der durch Hemmnisse eingeschränkt werden kann. Diese Form wird als Protektionismus bezeichnet. Diesem gegenüber steht der Freihandel, der keinerlei Beschränkungen enthält.
Der Protektionismus enthält neben den tarifären Handelshemmnissen die nichtarifären Handelshemmnisse. Bei den Letzteren gibt es die preisbezogenen Maßnahmen und die mengenbezogenen Maßnahmen.
Die freiwilligen Exportbeschränkungen zählen zu den mengenbezogenen Maßnahmen.


Entwicklung von freiwilligen Exportbeschränkungen

Die Bedeutung von freiwilligen Exportbeschränkungen hat sein den 1970er Jahren in den Handelsbeziehungen der Industrieländer zugenommen. Sie wurden vor allem zur Lösung von Handelsstreitfragen zwischen USA und Japan eingesetzt.


Gründe für eine freiwillige Exportbeschränkung

aus Sicht des Importlandes

  • Importland ist in der Lage die Konkurrenz aus dem Ausland gezielt auszuschalten. Dabei werden nicht etwa alle Importe beschränkt, sondern nur die Exporte aus einem speziellen Land
  • Da es sich um eine Maßnahme des Exportlandes handelt, muss man nicht mit Gegenmaßnahmen rechnen, die den eigenen Export verschlechtern würden
  • Das Exportland trägt die Durchführungskosten der Beschränkung


aus Sicht des Exportlandes

  • Bei diesem Abkommen hat man ein Mitspracherecht. Die Vertragsparteien handeln die Abkommen aus; diese sind meißt in der Laufzeit befristet
  • Man versucht durch die mengenmäßige Beschränkung ein sogenanntes "Upgrading".d.h. handelt es sich bei der Beschränkung um KFZ-Autos, dann wird man versuchen die Autos zu exportieren, die häherwertig sind und somit den größeren Gewinn bringen
  • Die Kontingenzrente fließt den Exporteuren zu. Das liegt daran, das sie wissen, das sie bei niedrigen Preisen im Inland nicht mehr Autos absetzen können als festgelegt. Folglich kommt es zu einem Exportkartell und der hohe inländische Preis wird schon beim Export gefordert.


Ziele von freiwilligen Exportbeschränkungen

  • Durch diese Beschränkungen sollen die Einnahmen öffentlicher Kassen erhöht werden
  • Die Abhängigkeit vom Weltmarkt soll reduziert werden
  • Bedrohte Produktionssektoren sollen vor ausländischer Konkurrenz geschützt werden
  • Die Zahlungsbilanz soll ausgeglichen werden
  • Autarkie und politische Macht sollen gesichert werden
  • Der Umfang und die Struktur der internationalen Waren soll kontrolliert und reguliert werden
  • Arbeitsplätze sollen erhalten und ausgeglichen werden


Wirkungsweise von freiwilligen Exportbeschränkungen

Im internationalen Handel ziehen Hemmnisse immer eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des inländischen Anbieters gegenüber der ausländischen Konkurrenz nach sich. In Folge dessen ergeben sich für die gesamte Volkswirtschaft Wohlfahrtsverluste.

Die Wohlfahrtsverluste bei freiwilligen Exportbeschränkungen:

  • Produzentenrente: wächst
  • Konsumentenrente: sinkt
  • Staatliche Einnahmen: unverändert (Quotenrente geht an Exporteur)
  • Wohlfahrt der Nation: sinkt


Die Wirkungen dieser Beschränkung kann man mit denen der Importquote gleichsetzen.

Freiwillige Exportbeschränkung

Die Menge X wird vom Land produziert und die Menge Y-X wird importiert. Nun wird angenommen das das Auland seine Exporte auf die Menge von D-C freiwillig bschränkt. In Folge dessen steigt der Preis von Pw auf Pw*. Nun erhöht sich das inländische Angebot um W-Z, zugleich gehen die Importe um Y-Z zurück.
Die Fläche C-D-G-H war zuerst die inländische Konsumentenrente, jetzt ist sie eine Rente die den Exporteuren im Ausland zufällt. Des Weiteren wird ein gesamter Rückgang der Konsumentenrente von A-E-F-I bewirkt. Die Flächen DFG und AIHC gewinnen die inländischen Produzenten. Des Weiteren ist eine Weltwohlfahrtsreduzierung um DEF zu erkennen.


Anwendungsbeispiel

  • Freiwillige Exportbeschränkungen für japanische Autos

In den 70er Jahren stellten japanische Automobilhersteller im Vergleich zu amerikanischen Fabrikaten, kleinere und damit kostengünstigere Modelle her. Zum damaligen Zeitpunkt stieg der Ölpreis und somit hatten die japanischen Hersteller einem neuen Markt in den USA. Der Absatz für japanische Autos stieg an und der Umsatz für amerikanische Autos sank. Folglich forderte die USA Japan auf, dessen Exporte zu reduzieren. Japan unterzeichnete ein Abkommen zur Beschränkung japanischer Exporte in den USA. Im Laufe der Jahre lief aber dieses Abkommen aus, da man die japanischen Autos nicht mit denen der Amerikaner vergleichen konnte. Die Japaner bauten qualitativ höherwertige Autos. Sie konnten somit pro Exportstück einen höheren Preis verlangen. d.h. die Japaner machten sich den Effekt des "Upgrading" zunutzen. In Folge dessen stieg auf der einen Seite die Produzentenrente dre japanischen Hersteller und auf der anderen Seite entstanden für die USA Kosten in Milliarden Höhe.

weitere Beispiele

  • "long term Agreement on cotton and textiles" (1962)
  • "Multifaserabkommen" (1974)

Weblinks

http://www.rhombos.de/shop/c/file/000282/3937231498_Leseprobe.pdf
http://www.orient.uni-erlangen.de/lehre/HAjaikhuettenrauch.pdf
http://www.iiw.uni-bonn.de/Aussenwirtschaft/Vorlesung/Kapitel5_korrektur.pdf
http://www.feb.uni-sofia.bg/FEBA/uploads/media/WWP_Sofia_Folie_Kap2.pdf